Mieterinfos
Willkommen im Servicebereich für unsere Mieterinnen und Mieter! Hier finden Sie wichtige und hilfreiche Informationen rund um das Thema Wohnen in unserer Genossenschaft. Ob Formulare, Broschüren oder praktische Tipps – schauen Sie sich um und zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Formulare
Sie möchten eine Änderung ihres Namens, Bank oder sonstiges mitteilen? Dann füllen Sie hierzu bitte das entsprechende Formular aus.
Häufig gestellte Fragen
Mein(e) Partner(in) möchte mit in die Wohnung einziehen – Was muss ich beachten?
Der Zuzug muss immer schriftlich von der Baugenossenschaft Gartenstadt eG genehmigt werden. Hierzu sollte ein schriftlicher Antrag gestellt werden – die Vorlage eines Ausweisdokuments wird ebenfalls erforderlich.
Mein(e) Partner(in) möchte ausziehen – was muss ich beachten?
Bitte nehmen Sie hier Kontakt mit unseren Sachbearbeiter*innen auf.
Bis wann kommt die Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung muss immer 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres beim Mieter sein. Wir geben uns natürlich Mühe, diese so schnell wie möglich zu erstellen.
Ich habe Fragen zur Betriebskostenabrechnung
Bitte nehmen Sie hier Kontakt mit unseren Sachbearbeiter*innen auf.
Ich habe einen Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung
Bitte reichen Sie Widersprüche immer schriftlich ein.
Ich habe eine Beschwerde über meine Nachbarn – was kann ich tun?
Gerne beraten wir Sie zunächst telefonisch; bei massiven Beschwerden bitten wir um die Erstellung einer schriftlichen und möglichst detaillierten Aufstellung und Darstellung der Beschwerden.
Muss ich die Hausreinigung machen?
In den meisten Häusern machen die Mieter die Hausreinigung, Keller- und Speicherreinigung selbst, um Kosten zu sparen. Es hängen in der Regel Reinigungspläne in den Treppenhäusern oder in den Etagen. Alternativ werden auch Schilder weitergereicht.
Welche Telefonnummer kann ich, außerhalb der Öffnungszeiten, bei einem dringenden technischen Notfall in der Wohnung, anrufen?
Die Baugenossenschaft Gartenstadt Rastatt eG hat einen 24h Notdienst über den Dienstleister Telesense. Die Telefonnummer lautet 07222 15 992-16. Bei dringenden Notfällen, z.B. einem Wasserrohrbruch, einer Verstopfung oder einem Ausfall der Heizung, wird diese Meldung hierüber direkt an eine Handwerkerfirma weitergegeben. Alle anderen Schadensmeldungen, die keine dringenden Notfälle sind, werden an die Mitarbeiter weitergegeben, die sich in den nächsten Werktagen um die Angelegenheiten kümmern. Bei einem Brand in der Wohnung bitte umgehend die Feuerwehr unter der Nummer 112 anrufen.
Wie lange dauert bei einem Wasserrohrbruch die Trocknung in meiner Wohnung?
Je nach Wasserrohrbruch und je nach Wasserverlust ist die Länge der Trocknungszeit mit den Trocknungsgeräten unterschiedlich lang. Generell dauert eine Trocknung in der Wohnung 2-3 Wochen.
Wer übernimmt die Stromkosten für die Trocknungsmaßnahmen bei einem versicherten Wasserrohrbruch?
Der Stromverbrauch wird durch einen Zähler an den Trocknungsgeräten gemessen. Nach Beendigung der Trocknungsmaßnahme bekommen Sie den Stromverbrauch von der beauftragten Trocknungsfirma mitgeteilt. Nach Zusendung vom aktuellen Arbeitspreis Ihres Stromanbieters können wir die Stromkosten ausrechnen und an die Versicherung weitergeben. Nach der Erstattung von der Versicherung werden Ihnen die Stromkosten von uns überwiesen.
Ist es festgelegt welchen Anbieter ich für die Glasfaser- bzw. Internetverträge nehmen soll?
Sie haben keine Verpflichtung bei einem bestimmten Anbieter einen Vertrag abzuschließen. Im Auftrag von der Gartenstadt kommen auch keine Vertreter zu Ihnen nach Hause.
Wer ist für die Zugänglichkeit beim Austausch eines Wasserzählers verantwortlich?
Sie sind grundsätzlich für den Zugang des Zählers verantwortlich. Der Monteur muss z.B. beim Ablauf der Eichfrist gut an den Zähler herankommen können, um den Austausch vorzunehmen. Die Terminierung erfolgt über die jeweilige Firma und nicht über uns.