Über uns

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

(gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)

Sie senden – wir kümmern uns darum.
Sie können hier einfach und bequem die Freistellung für Kapitalerträge online ausfüllen.
Nach Absenden bekommen Sie eine Mail mit dem ausgefüllten PDF, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und an uns senden.

Änderungen bitte in die Felder geändert… eintragen!


Hiermit erteile ich/erteilen wir*) Ihnen den Auftrag, meine/unsere*) bei der Baugenossenschaft Gartenstadt Rastatt eG anfallenden Zinseinnahmen vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen, und zwar:

Dieser Auftrag gilt ab dem

Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigendem Einkommen oder Vermögens erforderlich ist (§ 45d EStG).
Ich versichere/Wir versichern*), dass mein/unser*) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das Bundeszentralamt für Steuern usw. den für mich/uns*) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 1.000 EUR / 2.000 EUR nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern*) außerdem, dass ich/wir*) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 1.000 EUR / 2.000 EUR im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n)*).

Die mit dem Freistellungsauftrag angeforderten Daten werden auf Grund von § 36b Abs. 1, § 44a Abs. 2, § 44b Abs. 1 und § 45d Abs. 1 EStG erhoben.

Der Höchstbetrag von 2.000 EUR gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern