Mitglieder

Mitglied werden

Wenn Sie Mieter in einer unserer Wohnungen werden möchten, ist zunächst die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft notwendig. Einmalig fällt hierfür eine Mitgliedsgebühr in Höhe von 15,00 € an. Weiterhin ist einmalig ein Pflichtanteil in Höhe von 250,00 € zu zeichnen. Für die Bewerbung um eine Wohnung ist eine Mitgliedschaft nicht erforderlich.

Sie gestalten mit, entscheiden mit und tragen Verantwortung für die Gemeinschaft. Denn: „Was einer nicht schafft, das schaffen viele“ – dieser Leitsatz von Friedrich Wilhelm Raiffeisen bringt auf den Punkt, was genossenschaftliches Handeln ausmacht.
Mit einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft werden Sie Mit-Eigentümer eines solidarischen Wohnmodells. Sie erwerben Geschäftsanteile, erhalten als Mieter ein lebenslanges Wohnrecht – und genießen Mitbestimmungsrechte, etwa durch die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung.

Neben dem Erwerb eines Pflichtanteils für die Mitgliedschaft sind weitere Pflichtanteile bei Überlassung einer Genossenschaftswohnung, eines Hauses oder einer Garage zu übernehmen. Ein Genossenschaftsanteil beträgt 250,00 €. Eine Mietkaution wird nicht erhoben.

Anzahl der zu zeichnenden Pflichtanteile:

WohnflächeAnzahl AnteileIn €
Wohnung bis 50 m²51.250,00 €
Wohnung 51 – 75 m²71.750,00 €
Wohnung 76 – 90 m²92.250,00 €
Wohnung über 90 m²112.750,00 €

Haus bis 100 m²123.000,00 €
Haus 101 – 110 m²133.250,00 €
Haus 111 – 120 m²143.500,00 €
Haus 121 – 130 m²153.750,00 €
Haus über 130 m²164.000,00 €

Stellplatz1250,00 €
Garage1250,00 €
Sonstiger Raum1250,00 €

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne unsere Geschäftsstelle.
Telefon: 07222 15992-0

Organe der
Genossenschaft

Mitgliederversammlung – Herzstück der Genossenschaft


Was sie tut:
Hier haben alle Mitglieder das Wort – und das Gewicht! Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Einmal jährlich kommen unsere Mitglieder zusammen, um über wichtige Themen abzustimmen: z. B. die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Wahl des Aufsichtsrats oder Satzungsänderungen. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Anteile. So sichern wir echte demokratische Teilhabe.

Aufsichtsrat - Kontrollorgan mit Weitblick

Was er tut:
Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung gewählt und überwacht die Arbeit des Vorstands. Er prüft wirtschaftliche Entscheidungen, begleitet strategische Entwicklungen und sorgt dafür, dass die Genossenschaft im Sinne der Mitglieder geführt wird. Gleichzeitig ist der Aufsichtsrat ein wichtiges Bindeglied zwischen Mitgliedschaft und Geschäftsführung – beratend, unabhängig und vorausschauend.

Vorstand - Steuerung mit Verantwortung

Was er tut:
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Genossenschaft – wirtschaftlich, organisatorisch und personell. Er trifft operative Entscheidungen, verwaltet das Vermögen und sorgt für die Umsetzung der Ziele der Genossenschaft. Dabei ist er an die Satzung gebunden und gegenüber dem Aufsichtsrat rechenschaftspflichtig.            Kurz gesagt: Der Vorstand hält die Genossenschaft am Laufen – mit Sachverstand, Engagement und Blick fürs Ganze.

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