Mitglieder

Kind in Schubkarre welche ein mann schiebt

Unsere Mitglieder sind das Fundament unserer Genossenschaft

Formulare

Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Sie haben einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge? Möchten Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen oder weitere Anteile zeichnen? Für alle wichtigen Geschäftsvorfälle rund um das Thema Mitgliedschaft geht es hier:

Satzung

Unsere Satzung – das Regelwerk unserer Genossenschaft

Die Satzung ist das zentrale Regelwerk unserer Genossenschaft. Sie legt die grundlegenden Strukturen, Ziele und Abläufe fest und ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes. In der Satzung sind unter anderem geregelt:

  • Zweck und Gegenstand der Genossenschaft
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder
  • Organe der Genossenschaft und deren Zuständigkeiten
  • Verfahren zur Aufnahme, Kündigung und Übertragung der Mitgliedschaft
  • Regelungen zur Zeichnung von Geschäftsanteilen und zur Nachschusspflicht

                                                                                                      Unsere Satzung bildet somit die rechtliche Grundlage für das gemeinschaftliche Handeln und die demokratische Mitbestimmung innerhalb der Genossenschaft.

Hände aufeinander

Organe der Genossenschaft

Mitgliederversammlung
Aufsichtsrat
Vorstand

Häufig gestellte Fragen

Eine Mitgliedschaft ist mit einer Wohnungszusage verbunden und wird zusammen mit dem Mietvertrag und den entsprechenden Anteilen von uns bei Vertragsabschluss vorbereitet.
Ohne Mietvertrag ist eine neue Mitgliedschaft grundsätzlich nicht möglich.

Bitte den Antrag zur Zeichnung weiterer Anteile auf unserer Homepage ausfüllen.
Sie erhalten dann ein Anschreiben mit der zu überweisenden Summe und Bankverbindung von uns. Ein Anteil beträgt 250,00 € und ist vollständig einzubezahlen. Maximal sind 40 Anteile zeichenbar.

Die Anteile sind laut unserer Satzung vollständig einzubezahlen, weshalb eine Ansparung durch die Dividende nicht möglich ist und diese ausbezahlt werden muss.

Der Übertrag einer Mitgliedschaft kann nur auf Familienmitglieder in direkter Linie vorgenommen werden, wenn dieser eine Wohnung zugesagt bekommen hat bzw. bereits Mitglied ist.

Das Kündigungsformular auf unserer Homepage mit der Mitgliedsnummer ausfüllen und persönlich unterschreiben bzw. die formlose Kündigung mit Unterschrift an uns senden.

Je nach Kündigungszeitpunkt werden die Anteile in 1,5 bis 2,5 Jahren nach unserer Mitgliederversammlung (ca. Mitte des Jahres) zurückbezahlt.

Bitte das Formular Freistellungsauftrag für Kapitalerträge im Downloadcenter ausfüllen und uns unterschrieben zukommen lassen.

Bitte baldmöglichst bei uns melden und eine Kopie der Sterbeurkunde sowie Erbnachweis vorlegen.

Bitte Adressänderungen oder Änderung der Bankverbindung baldmöglichst mitteilen.

Bitte eine Kopie der Namenänderungsurkunde an uns senden.